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Geschichte der SLV NRW

Gründung

Seit nun fast 30 Jahren besteht unsere Vereinigung. Gegründet haben wir uns am 8. März 1984 in Bielefeld-Sennestadt. Die Gründung erfolgte dank der Initiative des Hauptschulrektors Friedrich-Wilhelm Nagel. Als Leiter der „Bielefelder Rektorenkonferenz“ waren ihm die stetig gestiegenen Anforderungen und die Nöte der Schulleitungen bestens vertraut.

Lehrerverbände hatten schon damals Arbeitsgruppen oder Referate für die unterschiedlichen Schulformen, jedoch nicht für Schulleiterinnen und Schulleiter. Diese wurden gemäß geltender Gesetzeslage als „Lehrer mit besonderen Aufgaben“ gesehen.

Die Zielsetzungen einer schulformübergreifenden Schulleitervereinigung hatten wir von Anfang an im Fokus: Schule leiten ist nicht nur eine Zusatzaufgabe für Lehrer. Es ist eine herausragende Funktion, die eigener Aus- und Fortbildung bedarf!

Die Gründungsversammlung fand im Schulzentrum Süd in Sennestadt mit etwa 100 Teilnehmern statt. Zur Gründung der „Schulleitervereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV NRW)“ entschlossen sich zu diesem Zeitpunkt 72 anwesende Schulleiterinnen/Schulleiter oder stellvertretende Schulleiter/innen.

Stabilisation in der zweiten Amtsperiode

Bereits in der zweiten Wahlperiode (1986 – 1988) festigte sich die SLV NRW so gut, dass sie in den Verwaltungen und Behörden kompetente Gesprächspartner fand, an Profil gewann und auf der Ebene des ASD („Arbeitsgemeinschaft der Schulleiterverbände Deutschlands“, heute „Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands“) mitarbeitete und Stellungnahmen sowie Grundsatzfragen mit konzipierte. Die „Arbeitsgemeinschaft der Schulleiterverbände Deutschlands – ASD“ hatte sich zu einem „Allgemeinen Schulleitungsverband Deutschlands – Verband deutscher Schulleitungen – ASD“ als in Berlin eingetragenen Verein etabliert.

Internationale Erfahrungen und Einsichten einbeziehen

Seit Ende der 90er Jahre wurden internationale Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Interessenvertretung, der nordrhein-westfälischen Schulleitungen in die Arbeit mit einbezogen. Insbesondere die Studien der internationalen Vergleiche (Timss und PISA) haben heute gezeigt, dass dies sehr hilfreich war.

Gründungszweck der SLV NRW

Als Zweck beschreibt unsere Satzung im § 2: Der SLV NRW will die Interessen der Schulleitungen (also auch der stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter), die im Zusammenhang mit den dienstlichen Tätigkeiten stehen, wahrnehmen. Diese vereinsrechtlich übliche Zweckbestimmung eröffnete uns alle Möglichkeiten aktiver Gestaltung und Initiativen. Bei unserer Arbeit stehen wir nicht in Konkurrenz zu bestehenden Lehrerverbänden oder Gewerkschaften. Diesem Grundsatz sind wir in all den Jahren unseres Bestehens konsequent treu geblieben.

Das neue Berufsbild: „Schulleitung“

Die Aufgaben der Schulleitungen befassen sich immer umfangreicher mit Management- und Führungsaufgaben, wodurch sich die Anforderungen an Schulleiter im Laufe der Jahre massiv gewandelt haben.

Es gab Veränderungen in den Tätigkeitsbereichen: Lehrerausbildung und -zuweisung, Personalführungsaufgaben und Umsetzung der strukturellen Veränderungen innerhalb der Schullandschaft. Jedoch war oftmals keine hinreichende Ausbildung vorhanden und zugleich wurden kaum Fortbildungen angeboten, da diese für Schulleitungen noch gar nicht konzipiert waren.

Den Schulleitungen wurde immer deutlicher, dass Abhilfe geschafft werden musste. Und zwar in Form einer eigenständigen Interessenvertretung wie unserer, der SLV NRW.